HAUSHALT & ALLTAG

Haushalts- und Alltagsunterstützung
bei Schwangerschaft oder Mutterschaft

WIR SIND FÜR SIE DA
Manchmal geht es schneller als man denkt, werdende Mütter oder Alleinstehende können schnell in eine Lage ge­raten, in der Sie sich fragen, wie sie die Aufgaben des Alltags bewältigen sollen, wie Sie ihre Kinder zu versorgen oder den Haushalt weiterzuführen haben.

WIR LASSEN SIE NICHT ALLEIN

Wir kümmern uns um Sie, Ihre Lieben und Ihr Zuhause:

  • Wir führen den Haushalt und unterstützen bei Tätigkeiten wie Kochen, Spülen, Waschen, Bügeln, Putzen, Einkaufen, usw.
  • Wir betreuen Kinder, bringen sie zur Krippe, in den Kindergarten oder zur Schule, helfen bei den Hausaufgaben, spielen mit ihnen oder gehen auf den Spielplatz
  • Wir begleiten Sie zum Arzt, nehmen Termine mit Ihren Kindern wahr oder erledigen notwendige Behördengänge
  • Wir versorgen Säugling und Mutter nach der Geburt.

Dabei entscheiden Sie selbst, welche Aufgaben wir über­nehmen sollen, welche nicht und was Ihnen wichtig ist.

ANSPRUCH AUF HAUSHALTSHILFE NACH DEM SOZIALGESETZBUCH

Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf eine Haushaltshilfe im § 38 SGB V verankert. Demnach besteht Anspruch auf Haushaltshilfe vor allem bei Frauen:

  • die eine komplizierte Schwangerschaft haben und sich schonen müssen
  • die in der Schwangerschaft Beschwerden haben und noch weitere kleine Kinder im Haushalt leben
  • die eine schwierige Geburt hatten und sich erholen müssen

und:

  • wenn Kinder in Notsituationen versorgt werden müssen, weil Eltern abwesend sind
  • wenn erziehende Mütter oder Väter einer Vorsorge-, Rehabilitationsmaßnahme oder einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen
  • wenn Sie als Mutter oder Vater erkranken und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung der Kinder übernehmen kann